Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.08.2012 - 5 W 420/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 826; BGB § 839 a; EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1
Ein Sachverständiger haftet für eine Falschbegutachtung vor Inkrafttreten des § 839 a BGB nur nach § 826 BGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826; BGB § 839 a; EGBGB Art. 229 8 Abs. 1
Voraussetzungen der Haftung des Sachverständigen vor Inkrafttreten des § 839a BGB
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung für falsches Gutachten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schluender.info (Kurzinformation)
Sachverständigenhaftung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtlicher Sachverständiger haftet bei einmaliger Falschbegutachtung nicht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.05.2012 - 2 O 254/11
- OLG Koblenz, 06.08.2012 - 5 W 420/12
Papierfundstellen
- VersR 2013, 367
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89
Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts
Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2012 - 5 W 420/12
Um sie bejahen zu können, hätte erkennbar werden müssen, dass der Antragsgegner in bedenken- und gewissenloser Weise eine falsche Begutachtung zum Nachteil der Antragstellerin abgegeben und deren Schädigung zumindest billigend in Kauf genommen hätte (BGH NJW 1991, 32 ; BGH NJW 2008, 2249).